Wiederholt man in einer zweiten Runde mit erneuter zufälliger Anordnung die Beurteilung, wird es in der Regel zum Vergleich mit zwei weiteren Personen kommen, die verschieden von jenen in der ersten Runde sind. Ferner werden in der Regel auch zwei andere Gutachter beurteilen. Nach vier Runden kann man dann feststellen, wie viele von acht Personen leistungsmäßig übertroffen wurden. Das können 0 bis 8 Personen sein. Diesen Anzahlen können auch Erwartungswerte für Prozentränge zugeordnet werden, die 10, 20, 30, ..., 90 % betragen. Die Höhe der Leistungsstufen kann man dann wieder proportional zur Höhe der Prozentränge festsetzen und so eine genauere Leistungsorientierung erreichen.
Allerdings trägt jede Beurteilungsrunde zur Steigerung der Leistungsstufe bei, die nach vier Jahren in
vierfacher mittlerer Höhe der Höhe jener Leistungsprämie gewährt wird, die nach einem Jahr gewährt werden könnte.
Man erzielt im Laufe von vier Jahren die gleiche Gehaltssteigerung durch jährliche Leistungsstufen, wenn man
- 20 % der zulässigen mittleren Höhe der Leistungsstufe gewährt, wenn die Leistung keines Nachbarn im
Beurteilungskreis übertroffen wird,
- 100 % der zulässigen mittleren Höhe der Leistungsstufe gewährt, wenn die Leistung eines Nachbarn übertroffen wird
und
- 180 % der zulässigen mittleren Höhe der Leistungsstufe gewährt, wenn die Leistung beider Nachbarn im
Beurteilungskreis übertroffen wird.
Die Genauigkeit leidet also nicht durch eine zeitnahe Gewährung der Leistungsstufen. Der Lotterieeffekt, der wie
bei sportlichen Wettkämpfen diesem Verfahren innewohnt, vermindert sich mit der steigenden Anzahl von
Beurteilungsrunden und von gewährten Leistungsstufen. Dabei ist es sinnvoll, statt mit 20, 100 und 180 % mit
50, 100 und 150 % zu arbeiten, da diese Werte den Prozenträngen der jeweiligen Beurteilungsrunde entsprechen
und Frustrationen bei der Gewährung einer halbierten mittleren Leistungsstufe weniger zu befürchten sind.
Unter Vermeidung einer zu detaillierten Darstellung muss darauf verwiesen werden, dass die Leistungen im Bereich der Forschung, der Lehre und des Managements einer getrennten Bewertung bedürfen. Für jeden der Bereiche können verschiedene Prozentränge erzielt werden. Ein Gesamtprozentrang kann beispielsweise dadurch ermittelt werden, dass man die Prozentränge jedes Bereichs mit dem Anteil der dafür vorgesehenen regulären Arbeitszeit gewichtet (im Uni-Bereich beispielsweise 45 % für die Lehre, 35 % für die Forschung, 20 % für die Administration). Im Falle der Lehre ist darüber hinaus die Bewertung verschiedener Lehrveranstaltungen durch die Studierenden in einer angemessenen Form (beispielswise 15 % der 45 %) mit zu berücksichtigen. Sofern Bewertungen für die Güte der Studienprogramme vorliegen, für die alle beteiligten Lehrpersonen als Team verantwortlich sind, dürfte es notwendig sein, auch sie bei der Festsetzung individueller Leistungsstufen zu beachten (beispielsweise mit 15 % der 45 %). Schließlich ist bei übertragenen Managementaufgaben deren Bedeutung und die übertragene Verantwortung entscheidend für die Festsetzung der zugehörigen Prozentränge.