Grundsätzlich kann sehr wenig für die in Forschungsprojekten tätigen promovierten wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter getan werden, wenn ihre Bezahlung aus Drittmitteln finanziert wird, deren Weitergewährung jederzeit durch den Drittmittelgeber beendet werden kann. Da Drittmittelempfängerin oder -empfänger in der Regel die Leiterin oder der Leiter einer relativ kleinen Arbeitsgruppe ist, hilft es auch wenig, wenn beim Fortfall eines Teils der Drittmittel bei Entscheidungen über eine Weiterbeschäftigung eine Sozialauswahl unter den Drittmittelbeschäftigten einer Arbeitsgruppe getroffen wird. Manchmal scheitert diese bereits daran, dass für verschiedene Aufgaben unterschiedliche Qualifikationen erforderlich sind, so dass ein Austausch von Personen nicht möglich ist.
Lediglich allgemeine Verbesserungen der tarifvertraglichen Regelungen können zugunsten der Postdocs als Drittmittelbeschäftigte angestrebt werden, wie sie mit der Zielsetzung eines Wissenschaftstarifvertrags, bzw. durch wissenschaftsspezifische Sonderregelungen zum TV-L seitens der dbb tarifunion angestrebt werden. Dazu zählen die Gewährung von dauerhaften Entgelterhöhungen durch Leistungsstufen, die Möglichkeit der Höhergruppierung aufgrund guter wissenschaftlicher Leistungen und die Anhebung des Anfangsentgelts der Entgeltgruppe E 13.
Zu kritisieren ist, dass die Forschung in den Hochschulen in einem zu starken Anteil über Drittmittel finanziert wird und es zu wenig Landesstellen gibt, auf denen wenigstens Drittmittelbeschäftigte mit langen Bewährungszeiten beim Fortfall von Drittmitteln weiterbeschäftigt werden könnten. Die Probleme sind zu einem erheblichen Maß durch die Bundesländer selbst geschaffen worden. Die DFG als wichtiger Drittmittelgeber erhält ihre Mittel zu einem erheblichen Anteil von den Bundesländern. Diese behaupten dann, dass ja die DFG über die Vergabe der Mittel entscheide und sie daher nicht in der Lage seien, soziale Härten beim Fortfall der Drittmittel abzumildern.