Die Promotion auf einer Drittmittelstelle erscheint eventuell vorteilhaft, da die Lehrverpflichtung entfällt und die Arbeitskraft auf die der Promotion dienenden Forschungsaufgabe konzentriert werden kann. Das kann sich aber später, wenn bei Ausschreibungen im Hochschulbereich Lehrerfahrung verlangt wird, negativ auswirken. Außerdem fördert die Lehrtätigkeit die Selbstsicherheit und das mündliche Vortragen schwieriger Sachverhalte in einer für Erwachsene verständlichen Form. Solche Qualifikationen können auch zum Anforderungsprofil von Stellen außerhalb des Hochschulbereichs passen.
Die Hochschulen sollten deshalb daran denken, durch Lehraufträge dazu beizutragen, dass auch Lehrerfahrung gewonnen werden kann.
Stammen die Drittmittel von der DFG oder dem BMBF kann damit gerechnet werden, dass sie auch so lange bewilligt werden, wie dies zum Abschluss des Promotionsprojektes erforderlich ist.
Wesentlich kritischer ist dies im Falle "echter Drittmittel", die von Unternehmen oder Privatpersonen zur Verfügung gestellt werden. Da die Mittel für Promotionsstellen, die vom Land finanziert werden, nicht ausreichen, um die erforderliche Anzahl Promovierender zu fördern, sind die Professorinnen und Professoren in der Regel froh, wenn sie auch Mittel einwerben können, deren Weitergewährung unsicher ist. Unerfreulich sind Mittel, deren Laufzeit zu kurz ist (ein oder zwei Monate) und deren Weitergewährung immer wieder ungewiss ist.