Studentische Hilfskräfte erhalten derzeitig als Teilzeitbeschäftigte je Stunde eine Vergütung von nur 9,00 € je Stunde.
Nach Auffassung des VHW-SH ist diese Vergütung zu gering. Das Entgelt je Stunde beträgt in der bereits sehr ungünstigen Entgeltgruppe E 3 des TV-L bereits 10,26 € in der Erfahrungsstufe 1.
Die Eingruppierung in die Entgeltgruppe E 3 erfolgt nach den Tätigkeitsmerkmalen der früheren Vergütungsgruppe BAT VIII. Dort lautet die Fallgruppe 4 beispielsweise:
"Angestellte mit schwierigerer Tätigkeit in Büchereien, Archiven, Museen und anderen wissenschaftlichen Anstalten."
Oder es heißt bei der Fallgruppe 14:
"Angestellte für schwierigere Rechenarbeiten in den vier Grundrechnungsarten bei wissenschaftlichen Instituten."
Die Merkmale der Tätigkeiten, die studentischen Hilfskräften übertragen werden, übertreffen sicherlich in der Regel die in den Fallgruppen 4 und 14 der Entgeltgruppe E 3 genannten Anforderungen. Die in der höheren Vergütungsgruppe E 4 (BAT VII) bei entsprechenden Tätigkeiten verlangten gründlichen Fachkenntnisse können aber noch nicht in allen Fällen vorausgesetzt werden.
Studentische Hilfskräfte sind jedoch derzeitig von der Geltung des TV-L ausgeschlossen. Es gibt für die studentischen Hilfskräfte in Schleswig-Holstein auch keinen gesonderten Tarifvertrag. Verhandlungen mit der TdL (das sind im Wesentlichen die Finanzminister der Bundesländer) über tarifvertragliche Regelungen für studentische Hilfskräfte sind bisher ohne Ergebnisse geblieben.