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Verband Hochschule und Wissenschaft

in dbb beamtenbund und tarifunion
Landesverband Schleswig-Holstein

Zur Leistungsbeurteilung im Wissenschaftsbereich:

Leistungsbeurteilungen sind unter anderem Voraussetzung für

1. eine leitungsorientierte Bezahlung,

2. die Auswahl von Habilitierenden, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren,

3. die Feststellung der Bewährung von Habilitierenden, Juniorprofessorinnen und Juniorprofessoren bei der Wahrnehmung von Hochschullehreraufgaben und damit ihrer Befähigung als Hochschullehrer,

4. für die Auswahl zu Befördernder innerhalb der wissenschaftlichen Laufbahn und

5. das gesamte Qualitätsmanagement der Hochschulen.

Wegen ihrer Auswirkungen ist eine hohe Genauigkeit der Leistungsbeurteilung wünschenswert. Andererseits darf der Aufwand nicht zu groß werden, da sonst zu viel Zeit für die eigentliche wissenschaftliche Aufgabenerfüllung verloren ginge. Leistungsbeurteilungen können niemals fehlerfrei sein; zur Aufwandsbegrenzung müssen gewisse Fehler in Kauf genommen werden. Die Ansprüche an die Genauigkeit sind im Falle der Nrn. 2 und 3 größer als im Fall der Nr. 4 und nochmals geringer im Fall der Nr. 1.

Die Leistung einer Person wird nur durch den Vergleich mit den Leistungen anderer Personen mit ähnlichen Aufgaben beurteilt; Entsprechendes gilt auch für die Qualitätsbeurteilung von Lehrveranstaltungen oder von Studienprogrammen, deren Güte gleichfalls über den Vergleich mit entsprechenden Lehrveranstaltungen oder Studiengängen festzustellen ist. Im Folgenden wird beschrieben, wie vergleichende Leistungsbeurteilungen von Personen mit dem Ziel der Festsetzung der Höhe von Leistungsstufen durchgeführt werden können. Die zu vergleichenden Personen werden zunächst sinnvollerweise per Los so in einem Beurteilungskreis angeordnet, dass jede Person einen linken und einen rechten ebenfalls zu beurteilenden Nachbarn hat. Im Falle der kollegialen Beurteilung, die bei der Beurteilung wissenschaftlicher Leistungen anzustreben ist, wird eine Person aus dem Beurteilungskreis, die weder linker noch rechter Nachbar ist, sondern um eine bestimmte Platzzahl im Beurteilungskreis entfernt ist, auch Beurteiler werden. Jeder Beurteiler kann dann die Leistung der zu beurteilenden Person mit jener ihres linken Nachbarn vergleichen. Da die zu beurteilende Person gleichzeitig linker Nachbar ihres rechten Nachbarn ist, werden ihre Leistungen durch einen zweiten Gutachter mit jenen einer zweiten Person verglichen.

Eine derartige vergleichende Beurteilung in einem Beurteilungskreis führt dazu, dass für jede der zu beurteilenden Personen festgestellt wird, wie viele der beiden Nachbarn übertroffen werden. Das Ergebnis einer einzigen derartigen Beurteilungsrunde führt zu der Feststellung, dass eine zu beurteilende Person keinen, einen oder zwei ihrer im Beurteilungskreis befindlichen Nachbarn leistungsmäßig übertrifft. Wichtiger ist jedoch, welchen Prozentsatz anderer Personen, die noch vergleichend beurteilt werden könnten, eine zu beurteilende Person leistungsmäßig übertreffen würde. Man kann relativ einfach zeigen, dass bei den Personen, die keinen ihrer beiden Nachbarn leistungsmäßig übertreffen, zu erwarten ist, dass sie bei der Beurteilung weiterer Personen ein Viertel von diesen leistungsmäßig übertreffen werden. Bei Personen, die einen ihrer Nachbarn leistungsmäßig übertrafen, ist zu erwarten, dass sie die Hälfte weiterer zu beurteilender Personen leistungsmäßig übertreffen werden. Und schließlich ist für Personen, deren Leistung als besser als jene beider Nachbarn eingestuft wurde, zu erwarten, dass man sie bei Dreivierteln weiterer zu beurteilender Personen als besser beurteilen wird. Den Beurteilungsergebnissen können daher Erwartungswerte für so genannte Prozentränge von 25 %, 50 % und 75 % zugeordnet werden. In Abhängigkeit davon kann bereits die Höhe von Leistungsstufen festgesetzt werden.

Die Leistungsbeurteilung einer einzigen Beurteilungsrunde ist recht grob. Aber nach mehreren Runden orientiert sich die Höhe der insgesamt erhaltenen Leistungsstufen sehr gut an den Leistungen